Promidata ist bereit für die DSGVO; downloaden Sie hier Ihre Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung mit Promidata

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist in aller Munde. Sie tritt zum 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Unternehmen, die innerhalb der EU personenbezogene Daten verarbeiten, diese neue europäische Datenschutzverordnung einhalten.

Promidata Kunden, die Promotional Office, Promotional Webshop, PromoCatalog oder eines der Promotional Content Layouts benutzen, müssen mit uns als Softwareunternehmen eine Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO abschließen. Da bei all unseren Softwareprodukten personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, werden Sie als Nutzer dieser Software vom Gesetzgeber als Verantwortlicher und wir als Anbieter dieser Software als Auftragsverarbeiter gesehen.

Promidata Kunden können hier eine Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung pro Produkt herunterladen:
Promotional Office
Promotional Webshop
PromoCatalog oder eines der Promotional-Content-Layouts in Ihrer Website
P.S. Wenn Sie auf Ihrer Website nicht Promotional Content eingebunden haben, sondern nur den Promotion-Finder verwenden, müssen Sie keine Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung herunterladen.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung nur gültig ist, wenn der Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet worden ist und beide Parteien im Besitz dieser Fassung des Vertrags sind.

Daher bitten wir Sie sich die Vereinbarung herunterzuladen, die Vereinbarung zu unterschreiben und eine Kopie an uns zurückzusenden: roy@promidata.com

Weitere Informationen zu unserer Datenschutzerklärung finden Sie unter: https://www.promidata.com/de/datenschutzrichtlinie-promidata-b-v/

Weitere Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier: https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/DatenschutzGVO/DatenschutzGVO-node.html

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